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BMF-Schreiben vom 15.10.2025, IV C 3 - S 2285/00031/001/024

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.10.2025, Geschäftszeichen IV C 3 - S 2285/00031/001/024

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Unterhaltsaufwendungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen und sind in § 33a Abs. 1 EStG geregelt. Für die Praxis sind außerdem R 33a.1 EStR, H 33a.1 EStH und die beiden BMF-Schreiben vom 15.10.2025 wichtig.

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Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 15.10.2025, IV C 3 - S 2285/00031/001/024 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.10.2025, Geschäftszeichen IV C 3 - S 2285/00031/001/024 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unterhaltsaufwendungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen und sind in § 33a Abs. 1 EStG geregelt. Für die Praxis sind außerdem R 33a.1 EStR, H 33a.1 EStH und die beiden BMF-Schreiben vom 15.10.2025 wichtig.

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