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BMF-Schreiben vom 14.08.2025, IV C 5 - S 2367/00012/004/033, BStBl 2025 I S. 1628

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.08.2025, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2367/00012/004/033

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Rechtsstand und Anwendung Das BMF hat mit Schreiben vom 24.06.2026 die Randnummer 14 des Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

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Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 14.08.2025, IV C 5 - S 2367/00012/004/033, BStBl 2025 I S. 1628 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.08.2025, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2367/00012/004/033 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das BMF hat mit Schreiben vom 24.06.2026 die Randnummer 14 des Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

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