BMF-Schreiben vom 13.08.2008, IV C 6 - S 2141/07/10004
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.08.2008, Geschäftszeichen IV C 6 - S 2141/07/10004
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisüberblick zur steuerlichen Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG: Rückwärtsberichtigung offener Jahre, Korrektur im ersten offenen Schlussbilanzjahr bei bestandskräftigen Veranlagungen, Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs und Abgrenzung zur Bilanzänderung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 13.08.2008, IV C 6 - S 2141/07/10004 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.08.2008, Geschäftszeichen IV C 6 - S 2141/07/10004 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- B. Korrektur der Steuerbilanz nach einer Betriebsprüfung und Abweichungen zur Handelsbilanz
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