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BMF-Schreiben vom 13.08.2008, IV C 6 - S 2141/07/10004

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.08.2008, Geschäftszeichen IV C 6 - S 2141/07/10004

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxisüberblick zur steuerlichen Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG: Rückwärtsberichtigung offener Jahre, Korrektur im ersten offenen Schlussbilanzjahr bei bestandskräftigen Veranlagungen, Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs und Abgrenzung zur Bilanzänderung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 13.08.2008, IV C 6 - S 2141/07/10004 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.08.2008, Geschäftszeichen IV C 6 - S 2141/07/10004 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • B. Korrektur der Steuerbilanz nach einer Betriebsprüfung und Abweichungen zur Handelsbilanz

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