BMF

BMF-Schreiben vom 12.03.2010, BStBl. I 2010 S. 239, Rn. 15

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.03.2010 · Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 2010), Seite 239

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach dem im Beitrag genannten BMF-Schreiben vom 12.03.2010, BStBl. I 2010 S. 239, Rn. 15, ist die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts nicht zwingend an die handelsrechtliche Abschreibung gebunden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 12.03.2010, BStBl. I 2010 S. 239, Rn. 15 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.03.2010 · Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 2010), Seite 239 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nach dem im Beitrag genannten BMF-Schreiben vom 12.03.2010, BStBl. I 2010 S. 239, Rn. 15, ist die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts nicht zwingend an die handelsrechtliche Abschreibung gebunden.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon