BMF

BMF-Schreiben vom 11.11.2025

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11.11.2025

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 ersetzt das Schreiben vom 29.09.2020 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG. Eine wesentliche Neuerung ist die Strompreispauschale zur vereinfachten Ermittlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten ab 01.01.2026.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 11.11.2025 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11.11.2025 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Steuerbefreiung gilt für Vorteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Begünstigt sind insbesondere:

Passende Wissensbeiträge

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