BMF-Schreiben vom 07.10.1998, BStBl. I 1998 S. 1221
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.10.1998 · Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 1998), Seite 1221
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und sämtliche Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens werden nach dem bereitgestellten Fachauszug grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG bewertet. Ausgangspunkt sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein an deren Stelle tretender Wert; besonders praxisrelevant sind Grund und Boden, die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 07.10.1998, BStBl. I 1998 S. 1221 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.10.1998 · Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 1998), Seite 1221 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG enthält nach dem Ausgangstext auch Vorgaben zur Teilwertabschreibung. Für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ist die Teilwertbetrachtung deshalb Teil der steuerlichen Bewertungsprüfung.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.