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BMF-Schreiben vom 03.06.2025, IV C 5 - S 2363/00047/004/136

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.06.2025, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2363/00047/004/136

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Technischer Ausfall: Für technische Übergangsfälle kann ein befristetes Ersatzverfahren nach dem BMF-Schreiben vom 03.06.2025 relevant sein. Widerspruchsfälle sind hiervon zu unterscheiden. Verwaltungsgrundlagen BMF-Schreiben vom 14.08.2025 – IV C 5 - S 2367/00012/004/033: Neufassung der Vorsorgepauschale ab 2026. BMF-Schreiben vom 03.06.2025 – IV C 5 - S 2363/00047/004/136: Datenaustausch PKV/PPV, Finanzverwaltung und Arbeitgeber ab 2026.

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Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 03.06.2025, IV C 5 - S 2363/00047/004/136 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.06.2025, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2363/00047/004/136 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Technischer Ausfall: Für technische Übergangsfälle kann ein befristetes Ersatzverfahren nach dem BMF-Schreiben vom 03.06.2025 relevant sein. Widerspruchsfälle sind hiervon zu unterscheiden.
  • BMF-Schreiben vom 03.06.2025 – IV C 5 - S 2363/00047/004/136: Datenaustausch PKV/PPV, Finanzverwaltung und Arbeitgeber ab 2026.

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