BMF, Schreiben vom 01.09.2021, BStBl. I 2021 S. 1494
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.09.2021 · Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 2021), Seite 1494
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Überblick zur bisherigen Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG und zur geplanten Absenkung ab 2027 von 20 % auf 15 % sowie des Höchstbetrags von 1.200 € auf 900 €. Der Beitrag behandelt außerdem zeitliche Zuordnung, Abschlags- und Anzahlungen, Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen und alternative Förderungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF, Schreiben vom 01.09.2021, BStBl. I 2021 S. 1494 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.09.2021 · Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 2021), Seite 1494 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Neues zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
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