BMF

BMF 8.7.2025

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.7.2025

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

60 Eine Gutschrift, in der über die Leistung eines Nichtunternehmers (zur Gutschrift für einen Unternehmer über eine nicht erbrachte Leistung → Rn. 61) mit unberechtigtem USt-Ausweis abgerechnet wird, kann zunächst keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 S. 1 auslösen. Denn damit eine Gutschrift umsatzsteuerlich die Wirkungen einer Rechnung hat, muss sie nach § 14 Abs. 2 S. 5 über eine Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers abrechnen (BFH V R 23/19, BStBl. II 2021, 542; für Zeiträume vor dem 6.12.2024 s. BMF 8.7.2025, BStBl. I 2025, 1479 Rn. 11). Um dies zu verhindern, regelt § 14c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 idF des JStG 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) seit dem 6.12.2024, dass auch der Empfänger der Gutschrift die Steuer schuldet, obwohl er Nichtunternehmer ist oder über eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird, wenn er die Abrechnung mittels Gutschrift vereinbart hatte und der Gutsch

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF 8.7.2025 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.7.2025 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • UStG § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

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