BMF 30.04.2014, BStBl I 816
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.04.2014
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
## (4) Insolvenzverfahren Doppel- und Dreifachumsatz gelten auch bei Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände im Insolvenzverfahren. Veräußert der Insolvenzverwalter ein grundpfandrechtsbelastetes Grundstück aufgrund einer Vereinbarung mit dem Grundpfandgläubiger freihändig und darf einen bestimmten Betrag des Erlöses für die Masse einbehalten, liegen **Grundstückslieferung der Masse an den Erwerber** und **steuerpflichtige entgeltliche Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger** vor. Der einbehaltene Betrag ist das Entgelt. Entsprechend bei freihändiger Verwaltung belasteter Grundstücke (BFH 28.07.2011 – V R 28/09; BMF 30.04.2014, BStBl I 816).
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Worum geht es?
BMF 30.04.2014, BStBl I 816 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.04.2014 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- # UStAE 1.2 – Verwertung von Sachen (Fassung 31.12.2025)
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