BMF

BMF 19.8.2021

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.8.2021

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

61 In den Fällen des unberechtigten Steuerausweises für nicht erbrachte Leistungen eines Unternehmers liegt ebenso ein Fall des § 14c Abs. 2 Nr. 2 vor. Entgegen BMF 19.8.2021, BStBl. I 2021, 1087 unter 2. sowie der → 24. Aufl. 2025 Rn. 61 liegt trotz gegebener Unternehmereigenschaft nach § 14 Abs. 2 S. 5 keine als Rechnung wirkende Gutschrift vor, wenn über eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird (so nun auch BMF 8.7.2025, BStBl. I 2025, 1479 Rn. 11). Daher gilt auch für diesen Fall – wie im Fall der Abrechnung für Leistungen eines Nichtunternehmers (→ Rn. 60) –, dass eine Steuerschuld für den unberechtigten Ausweis der USt in einer Gutschrift nur aufgrund des § 14c Abs. 2 S. 2 entstehen kann (vgl. Erlewein DStR 2025, 2945). Folglich schuldet der Empfänger der Gutschrift die Steuer, obwohl über eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird, wenn er die Abrechnung mittels Gutschri

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF 19.8.2021 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.8.2021 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • UStG § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

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