Fundstelle

BMAS, Pressemitteilung vom 03.07.2026

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Aktueller Überblick zur geplanten Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,9 % auf 5,0 % im Jahr 2027, zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung und zur Bemessungsgrundlage.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMAS, Pressemitteilung vom 03.07.2026 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im Jahr 2027 von 4,9 % auf 5,0 % steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu die Ressort- und Verbändebeteiligung für die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 eingeleitet.

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