BGH, Urteil vom 19.10.1999 – 5 StR 178/99, BStBl II 1999, 854
Urteil des Bundesgerichtshofs, vom 19.10.1999
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH zur Kenntnis der Finanzbehörde bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO: Bloß abrufbare elektronische Daten gelten nicht bereits als bekannt, wenn sie nicht in den organisatorischen Bearbeitungsprozess bzw. die Akte gelangen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BGH, Urteil vom 19.10.1999 – 5 StR 178/99, BStBl II 1999, 854 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesgerichtshofs, vom 19.10.1999 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
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