BGH, Beschluss vom 16.11.2022 – XII ZB 100/22
Beschluss des Bundesgerichtshofs, vom 16.11.2022
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Familienheim im Scheidungsfall: Schenkungsteuerbefreiung, Zugewinnausgleich, § 23 EStG, Grunderwerbsteuer und typische Gestaltungsfallen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BGH, Beschluss vom 16.11.2022 – XII ZB 100/22 steht in steuerstoff für Beschluss des Bundesgerichtshofs, vom 16.11.2022 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Als Familienheim gilt grundsätzlich die Wohnung, die den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet. Ferien-, Wochenend- und bloße Zweitwohnungen sind nicht begünstigt. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung, nicht allein die melderechtliche Anmeldung.
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