Rechtsprechung

BFH vom 18.7.1990

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 18.7.1990

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Verwaltung eingezahlter Teile des Stammkapitals sowie ein bestehender Anspruch auf Einzahlung von Teilen des Stammkapitals lösen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht aus (→ BFH vom 18.7.1990 – BStBl. II S. 1073).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH vom 18.7.1990 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 18.7.1990 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Verwaltung eingezahlter Teile des Stammkapitals sowie ein bestehender Anspruch auf Einzahlung von Teilen des Stammkapitals lösen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht aus (→ BFH vom 18.7.1990 – BStBl. II S. 1073).

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