Rechtsprechung

BFH vom 17.06.2020 – II R 43/17

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 17.06.2020, Az. II R 43/17

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach BFH vom 17.06.2020 – II R 43/17 ist das Aufteilungsschema des § 97 Abs. 1a BewG auch dann anzuwenden, wenn der so ermittelte Wert im Einzelfall vom tatsächlichen gemeinen Wert des Gesellschaftsanteils abweicht. Solche Abweichungen sind Folge der typisierenden Bewertungsmethode.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH vom 17.06.2020 – II R 43/17 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 17.06.2020, Az. II R 43/17 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der gemeine Wert eines Mitunternehmeranteils setzt sich aus dem Anteil am Gesamthandsvermögen und dem dem Gesellschafter zuzurechnenden Sonderbetriebsvermögen zusammen.

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