BFH vom 17.06.2020 – II R 43/17
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 17.06.2020, Az. II R 43/17
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nach BFH vom 17.06.2020 – II R 43/17 ist das Aufteilungsschema des § 97 Abs. 1a BewG auch dann anzuwenden, wenn der so ermittelte Wert im Einzelfall vom tatsächlichen gemeinen Wert des Gesellschaftsanteils abweicht. Solche Abweichungen sind Folge der typisierenden Bewertungsmethode.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH vom 17.06.2020 – II R 43/17 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 17.06.2020, Az. II R 43/17 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der gemeine Wert eines Mitunternehmeranteils setzt sich aus dem Anteil am Gesamthandsvermögen und dem dem Gesellschafter zuzurechnenden Sonderbetriebsvermögen zusammen.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.