Rechtsprechung

BFH vom 13.01.1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 13.01.1966

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Behandlung bestehender Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Abwicklungs-Endvermögen einer GmbH sowie Ermittlung des Liquidationsgewinns nach § 11 KStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH vom 13.01.1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 13.01.1966 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Zusammenfassend: Noch bestehende Verbindlichkeiten der GmbH werden im Zeitpunkt der Liquidation als Passiva im Abwicklungs-Endvermögen berücksichtigt und mindern den steuerpflichtigen Liquidationsgewinn nach § 11 KStG.

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