BFH vom 13.01.1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 13.01.1966
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Behandlung bestehender Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Abwicklungs-Endvermögen einer GmbH sowie Ermittlung des Liquidationsgewinns nach § 11 KStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH vom 13.01.1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 13.01.1966 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Zusammenfassend: Noch bestehende Verbindlichkeiten der GmbH werden im Zeitpunkt der Liquidation als Passiva im Abwicklungs-Endvermögen berücksichtigt und mindern den steuerpflichtigen Liquidationsgewinn nach § 11 KStG.
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