Rechtsprechung

BFH vom 11.3.2025 (IX R 11/22

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.3.2025, Az. IX R 11/22

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

In der Praxis stellt sich die Frage, ob bei verbilligter Vermietung einer Gewerbeimmobilie die Grundsätze eines Urteils des BFH vom 11.3.2025 (IX R 11/22) herangezogen werden dürfen, wonach bei einer Miete, die bis zu 25 % unter der ortsüblichen Miete liegt, keine Kürzung der Werbungskosten erfolgen soll (sog. Toleranzgrenze).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH vom 11.3.2025 (IX R 11/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.3.2025, Az. IX R 11/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Regelungen in § 21 Abs. 2 EStG gelten nur für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien und nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien.

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