Rechtsprechung

BFH vom 08.10.2025 – II R 22/23

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 08.10.2025, Az. II R 22/23

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

BFH-ENTSCHEIDUNG Nein. Der BFH entschied in den Urteilen II R 20/23, II R 21/23 und II R 22/23 vom 08.10.2025, dass der Notar nicht zum Kreis der nach § 110 AO antragsberechtigten Personen gehört.

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Worum geht es?

BFH vom 08.10.2025 – II R 22/23 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 08.10.2025, Az. II R 22/23 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nein. Der BFH entschied in den Urteilen II R 20/23, II R 21/23 und II R 22/23 vom 08.10.2025, dass der Notar nicht zum Kreis der nach § 110 AO antragsberechtigten Personen gehört.

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