BFH vom 08.10.2025 – II R 20/23
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 08.10.2025, Az. II R 20/23
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH-ENTSCHEIDUNG Nein. Der BFH entschied in den Urteilen II R 20/23, II R 21/23 und II R 22/23 vom 08.10.2025, dass der Notar nicht zum Kreis der nach § 110 AO antragsberechtigten Personen gehört.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH vom 08.10.2025 – II R 20/23 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 08.10.2025, Az. II R 20/23 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nein. Der BFH entschied in den Urteilen II R 20/23, II R 21/23 und II R 22/23 vom 08.10.2025, dass der Notar nicht zum Kreis der nach § 110 AO antragsberechtigten Personen gehört.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.