Rechtsprechung

BFH vom 04.09.2024 – XI R 25/21

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 04.09.2024, Az. XI R 25/21

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Mit BMF-Schreiben vom 17.09.2026 hat die Finanzverwaltung zum Ansatz und zur Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, Stellung genommen. Zugleich hat sie die Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 04.09.2024, XI R 25/21, in allen offenen Fällen für anwendbar erklärt. Der XI. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 04.09.2024 zum Ansatz und zum Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung ausführlich Stellung genommen und Folgendes festgestellt:

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH vom 04.09.2024 – XI R 25/21 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 04.09.2024, Az. XI R 25/21 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der XI. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 04.09.2024 zum Ansatz und zum Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung ausführlich Stellung genommen und Folgendes festgestellt:
  • BFH vom 04.09.2024 – XI R 25/21, HFR 2025, 312 mit Anmerkung von Rauch

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