BFH vom 01.03.2021 – IX R 27/19
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 01.03.2021, Az. IX R 27/19
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Rechtsprechung des BFH vom 01.03.2021 – IX R 27/19, wonach ein häusliches Arbeitszimmer bei § 23 EStG dem Wohnen zugeordnet werden kann, betrifft Arbeitszimmer im Bereich der Überschusseinkünfte. Sie verhindert nicht die Besteuerung stiller Reserven eines zum Betriebsvermögen gehörenden Arbeitszimmers.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH vom 01.03.2021 – IX R 27/19 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 01.03.2021, Az. IX R 27/19 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Arbeitszimmer als selbstständiges Wirtschaftsgut
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