BFH VIII R 6/24
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH VIII R 6/24: Bloße Belegsammlung genügt nicht.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH VIII R 6/24 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die besondere Aufzeichnungspflicht des § 4 Abs. 7 EStG gilt ausschließlich für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften.
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG müssen
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Häusliches Arbeitszimmer: Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStGJahresabschlussBFH VIII R 6/24: Zeitnahe Aufzeichnungspflicht für Selbständige, Unterschiede zu Arbeitnehmern und Prüfungsschema.
- Häusliches Arbeitszimmer: Aufzeichnungspflichten bei SelbständigenEinkommensteuerBFH: Arbeitszimmerkosten müssen bei Selbständigen einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden. Eine bloße Belegsammlung oder spätere Zusammenstellung genügt nicht.