Fundstelle

BFH VIII R 6/24

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

BFH VIII R 6/24: Bloße Belegsammlung genügt nicht.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH VIII R 6/24 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die besondere Aufzeichnungspflicht des § 4 Abs. 7 EStG gilt ausschließlich für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften.
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG müssen

Passende Wissensbeiträge

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