BFH, Urteil vom 28.01.2026 – X R 8/23
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 28.01.2026, Az. X R 8/23
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH, Urteil vom 28.01.2026 – X R 8/23, NWB CAAAK-19763.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 28.01.2026 – X R 8/23 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 28.01.2026, Az. X R 8/23 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- BFH, Urteil vom 28.01.2026 – X R 8/23, NWB CAAAK-19763.
- Unterkategorie: Einheit oder Mehrheit von Gewerbebetrieben
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Einheit oder Mehrheit von Gewerbebetrieben bei EinzelunternehmernGewerbesteuerBFH: Ein Einzelunternehmer kann mehrere selbständige Gewerbebetriebe unterhalten. Die Abgrenzung richtet sich nach Gleich-/Ungleichartigkeit sowie wirtschaftlichem, organisatorischem und finanziellem Zusammenhang.
- Einheitlicher Gewerbebetrieb oder mehrere Betriebe nach Hinzuerwerb?GewerbesteuerDer BFH konkretisiert, wann mehrere gewerbliche Tätigkeiten eines Einzelunternehmers nach dem Hinzuerwerb eines Betriebs gewerbesteuerlich als ein einheitlicher Betrieb oder als mehrere selbständige Betriebe zu behandeln sind.