BFH, Urteil vom 27.11.2025 – III R 8/23
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 27.11.2025, Az. III R 8/23
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
5. BFH-Urteil vom 27.11.2025 – III R 8/23 Der BFH bestätigte seine bisherige Rechtsprechung. Er ist auch dann nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG überzeugt, wenn die vom nicht haushaltszugehörigen Elternteil getragenen Kinderbetreuungskosten den auf ihn entfallenden BEA-Freibetrag übersteigen.
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Worum geht es?
BFH, Urteil vom 27.11.2025 – III R 8/23 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 27.11.2025, Az. III R 8/23 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abgezogen werden. Bei getrennt lebenden Eltern reicht es jedoch nicht aus, dass ein Elternteil die Kosten wirtschaftlich trägt. Das Kind muss zusätzlich zu seinem Haushalt gehören.
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