BFH, Urteil vom 25.10.2001 – IV R 47, 48/00, BStBl. II 2002 S. 289
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 25.10.2001 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2002), Seite 289
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und sämtliche Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens werden nach dem bereitgestellten Fachauszug grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG bewertet. Ausgangspunkt sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein an deren Stelle tretender Wert; besonders praxisrelevant sind Grund und Boden, die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 25.10.2001 – IV R 47, 48/00, BStBl. II 2002 S. 289 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 25.10.2001 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2002), Seite 289 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG enthält nach dem Ausgangstext auch Vorgaben zur Teilwertabschreibung. Für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ist die Teilwertbetrachtung deshalb Teil der steuerlichen Bewertungsprüfung.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.