Rechtsprechung

BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 21.8.2025, Az. IV R 16/22

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 Der BFH hat mit Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 – für nicht zur Einziehung bestimmte eigene Anteile entschieden, dass diese steuerrechtlich Wirtschaftsgüter bleiben.

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Worum geht es?

BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 21.8.2025, Az. IV R 16/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22
  • Der BFH hat mit Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 – für nicht zur Einziehung bestimmte eigene Anteile entschieden, dass diese steuerrechtlich Wirtschaftsgüter bleiben.
  • Welche Folgerungen ergeben sich aus BFH IV R 16/22?
  • Dies hat der BFH in IV R 16/22 ausdrücklich entschieden.

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