BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 21.8.2025, Az. IV R 16/22
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 Der BFH hat mit Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 – für nicht zur Einziehung bestimmte eigene Anteile entschieden, dass diese steuerrechtlich Wirtschaftsgüter bleiben.
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Worum geht es?
BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 21.8.2025, Az. IV R 16/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22
- Der BFH hat mit Urteil vom 21.8.2025 – IV R 16/22 – für nicht zur Einziehung bestimmte eigene Anteile entschieden, dass diese steuerrechtlich Wirtschaftsgüter bleiben.
- Welche Folgerungen ergeben sich aus BFH IV R 16/22?
- Dies hat der BFH in IV R 16/22 ausdrücklich entschieden.
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