BFH, Urteil vom 21.04.2010 – VI R 46/08, BStBl II 2010 S. 848
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 21.04.2010, Az. VI R 46/08 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2010), Seite 848
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer spricht der Anscheinsbeweis für die tatsächliche Privatnutzung eines ihm zur Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw. Eine unbefugte Privatnutzung führt zur vGA und nicht zu Arbeitslohn. Die einschränkende Dienstwagen-Rechtsprechung für Arbeitnehmer ist nicht übertragbar.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 21.04.2010 – VI R 46/08, BStBl II 2010 S. 848 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 21.04.2010, Az. VI R 46/08 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2010), Seite 848 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der BFH bestätigt für Gesellschafter-Geschäftsführer einen weitreichenden Anscheinsbeweis bei der Privatnutzung betrieblicher Pkw.
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