Wissensdatenbank
Körperschaftsteuer

VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw (BFH)

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer spricht der Anscheinsbeweis für die tatsächliche Privatnutzung eines ihm zur Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw. Eine unbefugte Privatnutzung führt zur vGA und nicht zu Arbeitslohn. Die einschränkende Dienstwagen-Rechtsprechung für Arbeitnehmer ist nicht übertragbar.

Tempo

Der BFH bestätigt für Gesellschafter-Geschäftsführer einen weitreichenden Anscheinsbeweis bei der Privatnutzung betrieblicher Pkw.

Kernaussage

Wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein betrieblicher Pkw zur Nutzung überlassen, spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass er das Fahrzeug tatsächlich auch privat nutzt. Erfolgt diese Privatnutzung ohne entsprechende Gestattung der Gesellschaft, liegt regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und kein Arbeitslohn vor.

Die für normale Arbeitnehmer entwickelte Rechtsprechung des VI. Senats ist auf Gesellschafter-Geschäftsführer nicht übertragbar. Bei Arbeitnehmern reicht der Anscheinsbeweis nur dafür, dass ein ausdrücklich zur Privatnutzung überlassener Dienstwagen tatsächlich privat genutzt wird. Er ersetzt nicht die Feststellung, dass überhaupt eine Privatnutzung gestattet wurde.

Beim beherrschenden bzw. Alleingesellschafter-Geschäftsführer gelten strengere Maßstäbe. Grund ist insbesondere der fehlende Interessengegensatz zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer.

Sachverhalt

Eine GmbH verfügte über mehrere hochwertige Porsche-Fahrzeuge. Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer und seine bei der GmbH angestellte Schwester nutzten Fahrzeuge, ohne dass schriftliche Nutzungsvereinbarungen bestanden. Das Finanzamt nahm Privatnutzungen und entsprechende vGA an. Das Hessische FG bestätigte den Anscheinsbeweis für die Privatnutzung. Der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Abgrenzung

Arbeitnehmer/Fremdgeschäftsführer: Ist keine private Nutzung gestattet oder besteht ein wirksames Privatnutzungsverbot, kann die bloße Fahrzeugüberlassung den Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung grundsätzlich nicht begründen.

Gesellschafter-Geschäftsführer: Bei einem zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeug kann der Anscheinsbeweis für eine tatsächliche Privatnutzung greifen. Eine unbefugte Privatnutzung ist gesellschaftsrechtlich veranlasst und führt zur vGA.

Einzelunternehmer: Auch hier kann der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw relevant sein. Rechtsfolge ist jedoch keine vGA, sondern eine Entnahme; die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach der 1-%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

Praxisprüfung

1. Wer nutzt das Fahrzeug: Arbeitnehmer, Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer? 2. Wurde eine Privatnutzung ausdrücklich gestattet oder verboten? 3. Ist der Gesellschafter beherrschend bzw. Alleingesellschafter? 4. Gibt es ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder andere Tatsachen, die den Anscheinsbeweis erschüttern können? 5. Bei unbefugter Privatnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer: vGA prüfen.

Merksatz

Beim Gesellschafter-Geschäftsführer schützt ein fehlendes Nutzungsrecht nicht automatisch vor einer vGA. Für die tatsächliche Privatnutzung eines zur Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw kann der Anscheinsbeweis sprechen. Die günstigere, einschränkende Dienstwagen-Rechtsprechung für normale Arbeitnehmer ist nicht übertragbar.

Quelle: BFH, Beschluss vom 17.12.2025 – I B 17/24, veröffentlicht am 12.03.2026. Rechtsstand: 2026.