Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 20.12.2000 – I R 50/00

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 20.12.2000, Az. I R 50/00

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxisbeitrag zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts, zu Schätzungsmethoden, Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Ausschlussfristen, Bestandskraft und Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 20.12.2000 – I R 50/00 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 20.12.2000, Az. I R 50/00 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Merke: Eine Schätzung ist ein Ermittlungsinstrument und keine Sanktion. Strafschätzungen sind unzulässig.

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