BFH, Urteil vom 20.12.2000 – I R 50/00
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 20.12.2000, Az. I R 50/00
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisbeitrag zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts, zu Schätzungsmethoden, Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Ausschlussfristen, Bestandskraft und Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 20.12.2000 – I R 50/00 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 20.12.2000, Az. I R 50/00 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Merke: Eine Schätzung ist ein Ermittlungsinstrument und keine Sanktion. Strafschätzungen sind unzulässig.
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