Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 19.11.2024 – VIII R 26/21

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.11.2024, Az. VIII R 26/21

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach dem BFH-Urteil vom 19.11.2024 (VIII R 26/21) steht eine Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswaps nicht mehr im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften. Durch die Auflösung wird der bisherige Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung beendet.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 19.11.2024 – VIII R 26/21 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.11.2024, Az. VIII R 26/21 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Wird eine funktionsfähige Wohnung abgerissen und lediglich durch eine neue Wohnung ersetzt, liegt regelmäßig keine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung vor. Ebenfalls nicht ausreichend sind:

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