BFH, Urteil vom 19.01.2022 – X R 32/20
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.01.2022, Az. X R 32/20
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Altersvorsorgebeiträge nach § 10a EStG sind ein Wahlrecht. Wird der Sonderausgabenabzug erst nach Bestandskraft verlangt, eröffnet die bloße Drittdatenübermittlung grundsätzlich keine Korrektur nach § 175b AO.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 19.01.2022 – X R 32/20 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.01.2022, Az. X R 32/20 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Datenübermittlung ist noch keine Wahlrechtsausübung
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