Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 19.01.2022 – X R 32/20

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.01.2022, Az. X R 32/20

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Altersvorsorgebeiträge nach § 10a EStG sind ein Wahlrecht. Wird der Sonderausgabenabzug erst nach Bestandskraft verlangt, eröffnet die bloße Drittdatenübermittlung grundsätzlich keine Korrektur nach § 175b AO.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 19.01.2022 – X R 32/20 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.01.2022, Az. X R 32/20 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Datenübermittlung ist noch keine Wahlrechtsausübung

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