BFH, Urteil vom 16.09.2004 – IV R 62/02
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 16.09.2004, Az. IV R 62/02
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisbeitrag zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts, zu Schätzungsmethoden, Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Ausschlussfristen, Bestandskraft und Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 16.09.2004 – IV R 62/02 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 16.09.2004, Az. IV R 62/02 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Merke: Eine Schätzung ist ein Ermittlungsinstrument und keine Sanktion. Strafschätzungen sind unzulässig.
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