Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 15/17

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 16.06.2020, Az. VIII R 15/17

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Im Betriebsvermögen ist das häusliche Arbeitszimmer als selbstständiges Wirtschaftsgut zu behandeln. Dies hat der BFH mit Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 15/17 bestätigt. Wichtig: Die stillen Reserven sind grundsätzlich vollständig zu erfassen. Dies gilt nach dem BFH-Urteil VIII R 15/17 auch dann, wenn der Betriebsausgabenabzug für das Arbeitszimmer in früheren Jahren beschränkt war. Eine Korrektur wegen nicht abziehbarer AfA-Anteile erfolgt grundsätzlich nicht.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 15/17 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 16.06.2020, Az. VIII R 15/17 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Im Betriebsvermögen ist das häusliche Arbeitszimmer als selbstständiges Wirtschaftsgut zu behandeln. Dies hat der BFH mit Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 15/17 bestätigt.

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