BFH, Urteil vom 16.01.2025 – III R 34/22, BStBl II 2025 S. 386
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 16.01.2025, Az. III R 34/22 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2025), Seite 386
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer spricht der Anscheinsbeweis für die tatsächliche Privatnutzung eines ihm zur Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw. Eine unbefugte Privatnutzung führt zur vGA und nicht zu Arbeitslohn. Die einschränkende Dienstwagen-Rechtsprechung für Arbeitnehmer ist nicht übertragbar.
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Worum geht es?
BFH, Urteil vom 16.01.2025 – III R 34/22, BStBl II 2025 S. 386 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 16.01.2025, Az. III R 34/22 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2025), Seite 386 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der BFH bestätigt für Gesellschafter-Geschäftsführer einen weitreichenden Anscheinsbeweis bei der Privatnutzung betrieblicher Pkw.
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