BFH, Urteil vom 15.05.2024 – II R 12/21
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 15.05.2024, Az. II R 12/21
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nach dem BFH-Urteil vom 15.05.2024 – II R 12/21 kommt es für die Begünstigung nicht auf eine starre Durchführung der Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall an. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls und die bereits am Bewertungsstichtag bestehende Erbenstellung.
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Worum geht es?
BFH, Urteil vom 15.05.2024 – II R 12/21 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 15.05.2024, Az. II R 12/21 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Für Grundbesitz sind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor allem vier Begünstigungen zu unterscheiden:
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