Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 15.05.2024 – II R 12/21

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 15.05.2024, Az. II R 12/21

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach dem BFH-Urteil vom 15.05.2024 – II R 12/21 kommt es für die Begünstigung nicht auf eine starre Durchführung der Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall an. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls und die bereits am Bewertungsstichtag bestehende Erbenstellung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 15.05.2024 – II R 12/21 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 15.05.2024, Az. II R 12/21 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für Grundbesitz sind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor allem vier Begünstigungen zu unterscheiden:

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