BFH, Urteil vom 14.05.2025 – VI R 14/22
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 14.05.2025, Az. VI R 14/22
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Mit dem am 09.10.2025 veröffentlichten Urteil vom 14.05.2025 – VI R 14/22 hat der BFH entschieden, dass für die Kenntnis der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen auf diejenigen Personen abzustellen ist, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind beziehungsweise den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben.
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Worum geht es?
BFH, Urteil vom 14.05.2025 – VI R 14/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 14.05.2025, Az. VI R 14/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
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