BFH-Urteil vom 14.02.2019 – V R 47/16
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 14.02.2019, Az. V R 47/16
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
3. Der Rechnungsaussteller (Gutschriftsempfänger) muss mit dem leistenden Unternehmer grundsätzlich identisch sein, um eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller (Gutschriftsempfänger) herzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 14.02.2019 – V R 47/16, BStBl. II 2020 S. 424).
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Worum geht es?
BFH-Urteil vom 14.02.2019 – V R 47/16 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 14.02.2019, Az. V R 47/16 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Aus dieser Rechtsprechung folgt aber insbesondere nicht, dass ein Vorsteuerabzug gänzlich ohne Rechnung geltend gemacht werden kann (vgl. Rz. 39 ff. des BFH-Urteils vom 15.10.2019 – V R 14/18, BStBl. II 2020 S. 596).
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