BFH, Urteil vom 13.07.2006 – IV R 27/05
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 13.07.2006, Az. IV R 27/05
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Seit 2026 können eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile bis 30 qm oder bis 40.000 € Wert dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei einer Überlassung an die eigene GmbH kann trotzdem eine Betriebsaufspaltung in Betracht kommen, wenn der Grundstücksteil funktional wesentlich ist. Die spezielle Frage zur neuen §-8-EStDV-Grenze ist noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.
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Worum geht es?
BFH, Urteil vom 13.07.2006 – IV R 27/05 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 13.07.2006, Az. IV R 27/05 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Praxisproblem: Betriebsaufspaltung trotz Privatvermögen
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