BFH-Urteil vom 12.8.2025 (IX R 24/24
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 12.8.2025, Az. IX R 24/24
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nach dem BFH-Urteil vom 12.8.2025 (IX R 24/24) reicht es für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nicht aus, dass nach Abriss eines bestehenden Wohnhauses sprachlich ein neues Gebäude entsteht. Entscheidend ist grundsätzlich, ob sich der Wohnungsbestand auf dem Grundstück vermehrt. Der BFH hat mit Urteil vom 12.8.2025 (IX R 23/24) den Vergleichszeitraum erweitert: Maßgeblich ist nicht zwingend nur ein einzelnes Jahr, sondern die durchschnittliche Auslastung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren.
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Worum geht es?
BFH-Urteil vom 12.8.2025 (IX R 24/24 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 12.8.2025, Az. IX R 24/24 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der BFH hat mit Urteil vom 12.8.2025 (IX R 23/24) den Vergleichszeitraum erweitert: Maßgeblich ist nicht zwingend nur ein einzelnes Jahr, sondern die durchschnittliche Auslastung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren.
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