BFH, Urteil vom 11.3.2025, IX R 11/22
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.3.2025, Az. IX R 11/22
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
In der Praxis stellt sich die Frage, ob bei verbilligter Vermietung einer Gewerbeimmobilie die Grundsätze eines Urteils des BFH vom 11.3.2025 (IX R 11/22) herangezogen werden dürfen, wonach bei einer Miete, die bis zu 25 % unter der ortsüblichen Miete liegt, keine Kürzung der Werbungskosten erfolgen soll (sog. Toleranzgrenze).
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 11.3.2025, IX R 11/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.3.2025, Az. IX R 11/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Regelungen in § 21 Abs. 2 EStG gelten nur für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien und nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien.
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