Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 11.07.2017 – IX R 36/15

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.07.2017, Az. IX R 36/15

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Rechtsentwicklung Mit Urteil vom 11.07.2017 – IX R 36/15 hat der BFH seine frühere Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Darlehen infolge des MoMiG aufgegeben; die Fortführung der alten Grundsätze aus Vertrauensschutzgründen behandelt das Urteil vom 20.07.2018 – IX R 5/15. Die Verwaltung hat die Übergangsfragen im BMF, Schreiben vom 05.04.2019 – IV C 6 - S 2244/17/10001 geregelt. Für Darlehensausfälle nach dem 31.07.2019 gilt regelmäßig § 17 Abs. 2a EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 11.07.2017 – IX R 36/15 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.07.2017, Az. IX R 36/15 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 17 Abs. 1 EStG erfasst den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei einer Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre. Der Auflösungsverlust wird nach denselben Grundsätzen ermittelt.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon