BFH, Urteil vom 11.05.2023 – III R 9/22
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.05.2023, Az. III R 9/22
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
4. BFH-Urteil vom 11.05.2023 – III R 9/22 In diesem Verfahren hatte ein Vater die Hälfte der Kosten für Kindergarten und Schulhort getragen. Das Kind gehörte im Streitjahr jedoch allein zum Haushalt der Mutter.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 11.05.2023 – III R 9/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 11.05.2023, Az. III R 9/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abgezogen werden. Bei getrennt lebenden Eltern reicht es jedoch nicht aus, dass ein Elternteil die Kosten wirtschaftlich trägt. Das Kind muss zusätzlich zu seinem Haushalt gehören.
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