Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 10.05.2016 – X R 5/14

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 10.05.2016, Az. X R 5/14

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Seit 2026 können eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile bis 30 qm oder bis 40.000 € Wert dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei einer Überlassung an die eigene GmbH kann trotzdem eine Betriebsaufspaltung in Betracht kommen, wenn der Grundstücksteil funktional wesentlich ist. Die spezielle Frage zur neuen §-8-EStDV-Grenze ist noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 10.05.2016 – X R 5/14 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 10.05.2016, Az. X R 5/14 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Praxisproblem: Betriebsaufspaltung trotz Privatvermögen

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