BFH, Urteil vom 09.05.1995
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 09.05.1995
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Herstellungskosten erfassen Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands. Der Beitrag erklärt Abgrenzung, Aktivierungspflichten und -wahlrechte, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Gemeinkosten, Fremdkapitalzinsen sowie Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 09.05.1995 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 09.05.1995 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für
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