Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 06.10.2011 – VI R 56/10, BStBl II 2012 S. 362

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.10.2011, Az. VI R 56/10 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2012), Seite 362

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer spricht der Anscheinsbeweis für die tatsächliche Privatnutzung eines ihm zur Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw. Eine unbefugte Privatnutzung führt zur vGA und nicht zu Arbeitslohn. Die einschränkende Dienstwagen-Rechtsprechung für Arbeitnehmer ist nicht übertragbar.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 06.10.2011 – VI R 56/10, BStBl II 2012 S. 362 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.10.2011, Az. VI R 56/10 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2012), Seite 362 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der BFH bestätigt für Gesellschafter-Geschäftsführer einen weitreichenden Anscheinsbeweis bei der Privatnutzung betrieblicher Pkw.

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