BFH, Urteil vom 06.10.2011 – VI R 56/10, BStBl II 2012 S. 362
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.10.2011, Az. VI R 56/10 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2012), Seite 362
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer spricht der Anscheinsbeweis für die tatsächliche Privatnutzung eines ihm zur Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw. Eine unbefugte Privatnutzung führt zur vGA und nicht zu Arbeitslohn. Die einschränkende Dienstwagen-Rechtsprechung für Arbeitnehmer ist nicht übertragbar.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 06.10.2011 – VI R 56/10, BStBl II 2012 S. 362 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.10.2011, Az. VI R 56/10 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2012), Seite 362 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der BFH bestätigt für Gesellschafter-Geschäftsführer einen weitreichenden Anscheinsbeweis bei der Privatnutzung betrieblicher Pkw.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.