Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 06.05.2010, VI R 4/09

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.05.2010, Az. VI R 4/09

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Überblick zur bisherigen Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG und zur geplanten Absenkung ab 2027 von 20 % auf 15 % sowie des Höchstbetrags von 1.200 € auf 900 €. Der Beitrag behandelt außerdem zeitliche Zuordnung, Abschlags- und Anzahlungen, Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen und alternative Förderungen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 06.05.2010, VI R 4/09 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.05.2010, Az. VI R 4/09 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Neues zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

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