BFH, Urteil vom 06.02.2014 – VI R 39/13, BStBl II 2014 S. 641
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.02.2014, Az. VI R 39/13 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2014), Seite 641
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer spricht der Anscheinsbeweis für die tatsächliche Privatnutzung eines ihm zur Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw. Eine unbefugte Privatnutzung führt zur vGA und nicht zu Arbeitslohn. Die einschränkende Dienstwagen-Rechtsprechung für Arbeitnehmer ist nicht übertragbar.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Urteil vom 06.02.2014 – VI R 39/13, BStBl II 2014 S. 641 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 06.02.2014, Az. VI R 39/13 · Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2014), Seite 641 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der BFH bestätigt für Gesellschafter-Geschäftsführer einen weitreichenden Anscheinsbeweis bei der Privatnutzung betrieblicher Pkw.
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