Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 05.11.2025, I R 37/22

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 05.11.2025, Az. I R 37/22

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

3. BFH I R 37/22: Einzelausweis nicht erforderlich Im Urteil vom 5.11.2025 – I R 37/22 – hat der BFH entschieden, dass ein Einzelausweis der einzelnen Gewinnabführungsverpflichtungen nicht zwingend erforderlich ist.

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Worum geht es?

BFH, Urteil vom 05.11.2025, I R 37/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 05.11.2025, Az. I R 37/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • BFH I R 37/22: Einzelausweis nicht erforderlich
  • Im Urteil vom 5.11.2025 – I R 37/22 – hat der BFH entschieden, dass ein Einzelausweis der einzelnen Gewinnabführungsverpflichtungen nicht zwingend erforderlich ist.
  • Mit BFH I R 37/22 wurde die Frage konkretisiert, wie schnell Ansprüche aus dem Gewinnabführungsvertrag erfüllt werden müssen.
  • Im Fall BFH I R 37/22 fehlte es an einem solchen ordnungsgemäßen Rechnungsabschluss. Die spätere Aufrechnung lag zudem deutlich außerhalb des Zwölfmonatszeitraums.

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