BFH, Urteil vom 02.11.2022, I R 37/19
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 02.11.2022, Az. I R 37/19
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Überblick zu den Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft nach §§ 14 ff. KStG mit Schwerpunkt auf finanzieller Eingliederung, Organträger, Wirksamkeit und Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrags sowie der tatsächlichen Durchführung nach der jüngeren BFH-Rechtsprechung.
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Worum geht es?
BFH, Urteil vom 02.11.2022, I R 37/19 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 02.11.2022, Az. I R 37/19 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die ertragsteuerliche Organschaft im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des BFH
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